Beitragsordnung

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Beitragsordnung

des Vereins „ApartmentAllianz Regensburg e. V.

(nachfolgend Verein genannt)

§ 1 Grundsatz

1. Diese Beitragsordnung regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.

§ 2 Fälligkeit

1. Die festgesetzten Beträge werden zu Beginn des auf den Beschluss folgenden Abrechnungszeitraums fällig.

§ 3 Beiträge und Aufnahmegebühren

1. Für die Beitragshöhe und Höhe der Aufnahmegebühr ist der am Fälligkeitstag bestehende Mitgliederstatus maßgebend.

Status Anzahl Vermietungsobjekte Beitrag Aufnahmegebühr
1 0 bis 3 Vermietungsobjekte 5,00 EUR monatlich 50,00 EUR einmalig
2 4 bis 10 Vermietungsobjekte 10,00 EUR monatlich 50,00 EUR einmalig
3 11 bis 25 Vermietungsobjekte 15,00 EUR monatlich 50,00 EUR einmalig
4 26 bis 50 Vermietungsobjekte 20,00 EUR monatlich 50,00 EUR einmalig
5 Ab 51 Vermietungsobjekte 25,00 EUR monatlich 50,00 EUR einmalig

2. Vermietungsobjekte sind Wohnungen, Apartments oder einzelne Gästezimmer innerhalb einer Wohnung.
3. Der Mitgliedsbeitrag wird durch SEPA-Lastschriftmandat zu Beginn eines jeden Abrechnungszeitraums vom Girokonto des Mitglieds abgebucht.
4. Mitglieder, die nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, entrichten ihre Beiträge bis spätestens zum dritten Werktag eines jeden Abrechnungszeitraumes spesenfrei auf das Girokonto des Vereins, zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 3,00 EUR je Zahlung.
5. Bei Mahnungen werden Mahngebühren von 10,00 EUR pro Mahnung erhoben.
6. Sonderumlagen werden von der Mitgliederversammlung bei Bedarf nach den Vorgaben der Satzung beschlossen.

§ 4 Vereinskonto

Bank: Raiffeisenbank Regensburg-Wenzenbach eG
IBAN: DE26750601500000555991
BIC: GENODEF1R02

§ 7 Veränderungen

1. Falls sich der Status eines Mitgliedes verändert, so hat dieses Mitglied dies dem Vorstand unverzüglich mitzuteilen.
2. Die Berechnung von Mehrzahlungen bzw. Erstattung überzahlter Beiträge erfolgt mit der Erhebung des Mitgliedsbeitrages für den auf die Mitteilung folgenden Abrechnungszeitraum.

§ 8 Gültigkeit der Beitragsordnung

1. Die Beitragsordnung gilt ab dem Tage der Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung und solange bis durch die Mitgliederversammlung eine Änderung beschlossen wird.

Beschlossen und verkündet am 31.05.2017, gültig ab 01.07.2017
Der Vorstand